Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.