Vertretungsberechtigt sind bis zu sieben Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Der 1. und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechteigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten durch deren Mehrheit.