Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist insoweit beschränkt als Grundstückserwerb der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dachverbandes erfordert.