Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Zunftmeister (1. Vorsitzender) und dem Hexenmeister (2. Vorsitzender). Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,- EUR, ist die Zustimmung des Hexenrates einzuholen.