Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Ausgaben über 500,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.