Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sportwart, dem Kassenführer, dem Platz/-Materialwart, dem Hüttenwart für Vereinslokal und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.