Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt; der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied.