Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.