Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 4 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.