Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.