Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.