Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.500,00 EUR belasten, ist ein Mehrheitsbeschluss der Mitglieder erforderlich.