Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Vorstand Technik, dem Vorstand Finanzen, Sport, Touren und dem Vorstand Jugendpflege, Rechtliches | Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.