Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister (Kassenwart) und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam.