Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen jeweils mit einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten.