Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und mindestens drei Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.