Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, als für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500 Euro die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam erfolgt.