Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Sekretär und einem oder mehreren Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.