Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.