Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus sieben Vorstandsmitgliedern. Der Schulleiter wird innerhalb der sieben Vorstandsmitglieder ins Vorstandsgremium gewählt. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 100,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.