Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Rechnerin, der Schriftführerin und zwei Beisitzerinnen. Die 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.