Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 600,00 Euro bedarf es der Zustimmung des Vorstands.