Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Jugendleiter und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wovon eines der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss.