Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende und der 2.Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt, der Kassierer und der Schriftführer sind zu zweit vertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs.1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von als 5000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.