Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus zwei 1. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Kassenprüfer, dem Protokollführer, dem 1. Beisitzer / Kassenprüfer, dem 2. Beisitzer und dem 3. Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.