Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 4. Vorsitzenden und dem 5. Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzen-de, vertreten den Verein gemeinsam.