Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit, darunter ein stellvertretender Vorsitzender.