Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 'Generalsekretär und Kassenwart'. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem 'Generalsekretär und Kassenwart'.