Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenwart und der Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.