Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sportleiter und dem Jugendleiter. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.