Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.