Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern sowie dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.