Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist.