Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende ist jeweils einzelvertretungsberechtigt; der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.