Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 100,00 EUR ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.