Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine,. Der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.