Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Schriftführer ist gleichzeitig der 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende kann den Verein allein vertreten, der Schatzmeister und der Schriftführer können den Verein nur gemeinsam vertreten.