Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.