Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Gsindeloberhaupt), dem Stellvertreter (Gehilfe), dem Kassierer (Schatzmeister) und dem Schriftführer (Schreibgsindel). Jeweils zwei Vorstandmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 250,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des erweiterten Vorstands.