Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vertreter der römisch-katholischen Seelsorgeeinheit Konstanz, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu vier Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam.