Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.