Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der erste Vorsitzende und der Kassierer vertreten jeweils einzeln, die weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder dem Kassierer.