Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Vereinsrechner sowie dem Schriftführer. Der 1. und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.