Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, mindestens einem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.