Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier, weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen je einer die Position des Schatzmeisters und ein anderer die Position des Schriftführers innehat. Der Verein wird vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.