Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden Bereich Repräsentation (1. Vorsitzender), dem Vorsitzenden Bereich Events (Stellvertreter), dem Vorsitzenden Bereich Museum (Stellvertreter), dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende Bereich Repräsentation oder der Vorsitzende Bereich Events, vertreten den Verein gemeinsam.