Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert bis zu 1.000 € (bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen ist der Jahreswert maßgebend) sind sie einzelvertretungsberechtigt. Zur Erteilung einer Vollmacht an einen Aussenstehenden (Nicht-Vorstand) sowie zum Abschluss eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer ist nur der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt.