Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro sind für den Verein nur mit Zustimmung des Gesamtvorstands verbindlich.