Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende.