Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Director), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Assistant Director), dem Kassierer (Treasurer) und dem Schriftführer (Secretary). Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 2.000,00 EUR belasten, sind die Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belasten, und für Dienstverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.